Wann Elterngeld beantragen?

by admin on May 6, 2011

Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Wann Elterngeld beantragen? Grundsätzlich kann vor der Geburt des Kindes noch kein Elterngeld beantragt, jedoch sich bereits zeitig um jene Unterlagen gekümmert werden. Mit dem Erhalt der Geburtsbescheinigung kann der Antrag, sofern der Einkommensnachweis erbracht worden ist, gestellt werden. Im spätesten Fall, wobei nun davon ausgegangen wird, dass man über alle 12 bzw. 14 Monate den vollen Geldbetrag beziehen möchte, ist der Elterngeldantrag maximal 3 Monate nach der Geburt des Kindes zu stellen, da rückwirkende Zahlungen nur über ebendiesen Zeitpunkt erfolgen. Ein Antrag kann auch später gestellt werden, doch unter rationalem Handeln sollten 3 Monate nicht überschritten werden, da hierbei eine Summe von mehreren Tausend € der Familie unterschlagen werden kann.

Bevor der Antrag gestellt wird, können die Betroffenen z.B. im Internet Auskunft über aktuelle Geschehnisse beziehen oder einen Elterngeldrechner nutzen, der ihnen bei der Berechnung hilft. Sich mit dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) vertraut zu machen, ist sicherlich keine schlechte Vorbereitung, wenn auch mitunter bei juristischen Phrasen nicht immer eine leichte Kost.

Auch wenn der Antrag prinzipiell mit den jeweiligen Unterlagen sofort gestellt werden kann, erschwert es die deutsche Bürokratie wie so oft, sodass Regelungen kompliziert sind und fehlerhaftes Ausfüllen von Formularen zu Einbußen des Elterngeldes führen kann. Bei einem Antrag, der verfälschte Tatsachen wiedergibt, können die Antragssteller unter Umständen mit Sanktionen von 2.000€ und aufwärts rechnen, sodass der Antrag unter voller Konzentration und Gewissheit ausgefüllt werden sollte.

Alles in allem sollte nach der Geburt bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Regelfall nicht mehr als 3 Monate vergehen und sämtliche Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt sein, um das Elterngeld in voller Höhe und ohne Probleme zu erhalten.

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Elterngeld beantragen

by admin on May 4, 2011

Natürlich müssen gewisse Kriterien erfüllt sein sowie bestimmte Unterlagen vorliegen, um einen Elterngeldantrag stellen zu können. Der Antrag muss je nach Zuständigkeitsbereich entweder beim Jugend- bzw. Sozialamt gestellt werden, sprich bei den ehemaligen Erziehungsgeldstellen. Auch wenn die staatliche Transferleistung zentral verabschiedet worden ist und bundesweit erfolgt, sind nichtsdestotrotz die jeweiligen Stellen in den Bundesländern für die Verwaltung zuständig und auch aufzusuchen.

Der Elterngeldantrag

Da Elterngeld maximal nur bis zum 14. Lebensmonat gezahlt wird, sollten die Erziehungsberechtigten frühzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, damit sie volle Unterstützung halten. Dennoch ist eine rückwirkende Zahlung von 3 Monaten möglichen, wenn der Antrag die Elterngeldstellen erst Monate nach der Geburt erreichen sollte. Zu den benötigten Unterlagen zählen vor allem die Geburtsbescheinigung des Kindes und Nachweise über die Einkommenshöhe vor der Geburt. Individuell können weitere Unterlagen wie z.B. Bescheinigungen über das Mutterschaftsgeld gefordert sein, die dann der zuständigen Stelle zugetragen werden müssen. Im Antrag formulieren die Eltern zusätzlich den gewünschten Beginn der Zahlung und in welchen Monaten sie diese beziehen möchten. Antragssteller können neben Erwerbstätigen auch Arbeitslose, Studierende sowie Auszubildende sein, sodass gesetzlich keine Bevölkerungsgruppe unberücksichtigt bleibt. Nichtleibliche Eltern, die ein Adoptionsrecht für ihr Kind besitzen, werden ebenso uneingeschränkt im vollen Umfang gemäß den allgemeinen Vorschriften unterstützt.

Worauf Sie bei der Beantragung des Elterngelds achten sollten

Besonders zu beachten sind gewisse Auskunftspflichten, denen die Eltern nachgehen müssen, wenn z.B. sich die Höhe des Einkommens während des Bezugszeitraums erheblich von dem Betrag vor der Geburt unterscheidet. Das Gesetz sieht hierfür Sanktionen vor, sodass Familien, die Elterngeld beantragen wollen, nicht blauäugig und naiv sein sollten. Da der Anspruch auf Elterngeld ab 30 Arbeitsstunden pro Woche verfällt, sind die befugten Elterngeldstellen bei einer diesbezüglichen Erhöhung der Arbeitszeit umgehend zu informieren.
Insgesamt sollte der Antrag auf Elterngeld frühzeitig gestellt werden und Sorge dafür getragen werden, dass der Staat zu jedem Zeitpunkt von aktuellen Veränderungen des Einkommens und der Arbeitszeit unterrichtet wird.

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Das Elterngeld – Eine kurze Einführung

May 2, 2011

Als Elterngeld wird eine staatliche Subvention während des Mutterschutzes –ggf. auch darüber hinaus – bezeichnet, womit das geborene Kind für einen maximal festgelegten Zeitzyklus finanziell unterstützt werden soll, damit die Existenz des Kindes gesichert ist. Hierbei ist das Geld eine Transferleistung des Staates, sodass der Betrag keinesfalls zurückgezahlt werden muss, wobei die Höhe des Elterngeldes [...]

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