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	<title>Elterngeld beantragen</title>
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	<description>Infos rund ums Elterngeld</description>
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		<title>Wann Elterngeld beantragen?</title>
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		<pubDate>Fri, 06 May 2011 17:22:21 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Wann Elterngeldantrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Wann Elterngeld beantragen? Grundsätzlich kann vor der Geburt des Kindes noch kein Elterngeld beantragt, jedoch sich bereits zeitig um jene Unterlagen gekümmert werden. Mit dem Erhalt der Geburtsbescheinigung kann der Antrag, sofern der Einkommensnachweis erbracht worden ist, gestellt werden. Im spätesten Fall, wobei nun davon ausgegangen wird, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p>Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Wann Elterngeld beantragen?  Grundsätzlich kann vor der Geburt des Kindes noch kein Elterngeld  beantragt, jedoch sich bereits zeitig um jene Unterlagen gekümmert  werden. Mit dem Erhalt der Geburtsbescheinigung kann der Antrag, sofern  der Einkommensnachweis erbracht worden ist, gestellt werden. Im  spätesten Fall, wobei nun davon ausgegangen wird, dass man über alle 12  bzw. 14 Monate den vollen Geldbetrag beziehen möchte, ist der  Elterngeldantrag maximal 3 Monate nach der Geburt des Kindes zu stellen,  da rückwirkende Zahlungen nur über ebendiesen Zeitpunkt erfolgen. Ein  Antrag kann auch später gestellt werden, doch unter rationalem Handeln  sollten 3 Monate nicht überschritten werden, da hierbei eine Summe von  mehreren Tausend € der Familie unterschlagen werden kann.</p>
<p>Bevor der Antrag gestellt wird, können die Betroffenen z.B. im Internet  Auskunft über aktuelle Geschehnisse beziehen oder einen  Elterngeldrechner nutzen, der ihnen bei der Berechnung hilft. Sich mit  dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) vertraut zu machen,  ist sicherlich keine schlechte Vorbereitung, wenn auch mitunter bei  juristischen Phrasen nicht immer eine leichte Kost.</p>
<p>Auch wenn der Antrag  prinzipiell mit den jeweiligen Unterlagen sofort gestellt werden kann,  erschwert es die deutsche Bürokratie wie so oft, sodass Regelungen  kompliziert sind und fehlerhaftes Ausfüllen von Formularen zu Einbußen  des Elterngeldes führen kann. Bei einem Antrag, der verfälschte  Tatsachen wiedergibt, können die Antragssteller unter Umständen mit  Sanktionen von 2.000€ und aufwärts rechnen, sodass der Antrag unter  voller Konzentration und Gewissheit ausgefüllt werden sollte.</p>
<p>Alles in allem sollte nach der Geburt bis zum Zeitpunkt der  Antragsstellung im Regelfall nicht mehr als 3 Monate vergehen und  sämtliche Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt sein, um das Elterngeld in  voller Höhe und ohne Probleme zu erhalten.</p>
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		<title>Elterngeld beantragen</title>
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		<pubDate>Wed, 04 May 2011 17:17:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld beantragung]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeldantrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Natürlich müssen gewisse Kriterien erfüllt sein sowie bestimmte Unterlagen vorliegen, um einen Elterngeldantrag stellen zu können. Der Antrag muss je nach Zuständigkeitsbereich entweder beim Jugend- bzw. Sozialamt gestellt werden, sprich bei den ehemaligen Erziehungsgeldstellen. Auch wenn die staatliche Transferleistung zentral verabschiedet worden ist und bundesweit erfolgt, sind nichtsdestotrotz die jeweiligen Stellen in den Bundesländern für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p>Natürlich müssen gewisse Kriterien erfüllt sein sowie bestimmte  Unterlagen vorliegen, um einen Elterngeldantrag stellen zu können. Der  Antrag muss je nach Zuständigkeitsbereich entweder beim Jugend- bzw.  Sozialamt gestellt werden, sprich bei den ehemaligen  Erziehungsgeldstellen. Auch wenn die staatliche Transferleistung zentral  verabschiedet worden ist und bundesweit erfolgt, sind nichtsdestotrotz  die jeweiligen Stellen in den Bundesländern für die Verwaltung zuständig  und auch aufzusuchen.</p>
<h3>Der Elterngeldantrag</h3>
<p>Da Elterngeld maximal nur bis zum 14. Lebensmonat gezahlt wird, sollten  die Erziehungsberechtigten frühzeitig einen schriftlichen Antrag  stellen, damit sie volle Unterstützung halten. Dennoch ist eine  rückwirkende Zahlung von 3 Monaten möglichen, wenn der Antrag die  Elterngeldstellen erst Monate nach der Geburt erreichen sollte. Zu den  benötigten Unterlagen zählen vor allem die Geburtsbescheinigung des  Kindes und Nachweise über die Einkommenshöhe vor der Geburt. Individuell  können weitere Unterlagen wie z.B. Bescheinigungen über das  Mutterschaftsgeld gefordert sein, die dann der zuständigen Stelle  zugetragen werden müssen. Im Antrag formulieren die Eltern zusätzlich  den gewünschten Beginn der Zahlung und in welchen Monaten sie diese  beziehen möchten. Antragssteller können neben Erwerbstätigen auch  Arbeitslose, Studierende sowie Auszubildende sein, sodass gesetzlich  keine Bevölkerungsgruppe unberücksichtigt bleibt. Nichtleibliche Eltern,  die ein Adoptionsrecht für ihr Kind besitzen, werden ebenso  uneingeschränkt im vollen Umfang gemäß den allgemeinen Vorschriften  unterstützt.</p>
<h3>Worauf Sie bei der Beantragung des Elterngelds achten sollten</h3>
<p>Besonders zu beachten sind gewisse Auskunftspflichten, denen die Eltern  nachgehen müssen, wenn z.B. sich die Höhe des Einkommens während des  Bezugszeitraums erheblich von dem Betrag vor der Geburt unterscheidet.  Das Gesetz sieht hierfür Sanktionen vor, sodass Familien, die Elterngeld  beantragen wollen, nicht blauäugig und naiv sein sollten. Da der  Anspruch auf Elterngeld ab 30 Arbeitsstunden pro Woche verfällt, sind  die befugten Elterngeldstellen bei einer diesbezüglichen Erhöhung der  Arbeitszeit umgehend zu informieren.<br />
Insgesamt sollte der Antrag auf Elterngeld frühzeitig gestellt werden  und Sorge dafür getragen werden, dass der Staat zu jedem Zeitpunkt von  aktuellen Veränderungen des Einkommens und der Arbeitszeit unterrichtet  wird.</p>
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		<title>Das Elterngeld &#8211; Eine kurze Einführung</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 17:13:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeldhöhe]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeldrechner]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Elterngeld wird eine staatliche Subvention während des Mutterschutzes –ggf. auch darüber hinaus – bezeichnet, womit das geborene Kind für einen maximal festgelegten Zeitzyklus finanziell unterstützt werden soll, damit die Existenz des Kindes gesichert ist. Hierbei ist das Geld eine Transferleistung des Staates, sodass der Betrag keinesfalls zurückgezahlt werden muss, wobei die Höhe des Elterngeldes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p><strong id="textpreview_title"></strong>Als Elterngeld wird eine staatliche Subvention während des  Mutterschutzes –ggf. auch darüber hinaus – bezeichnet, womit das  geborene Kind für einen maximal festgelegten Zeitzyklus finanziell  unterstützt werden soll, damit die Existenz des Kindes gesichert ist.  Hierbei ist das Geld eine Transferleistung des Staates, sodass der  Betrag keinesfalls zurückgezahlt werden muss, wobei die Höhe des  Elterngeldes von mehreren Faktoren beeinflusst wird. In Deutschland  wurde das Elterngeld zum 1. Januar 2007 eingeführt, wobei es maximal bis  zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt wird. Ursprünglich galt seit  1986 ein Gesetz, welches der Eltern Erziehungsgeld zusprach, doch mit  dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) änderte sich die  Gesetzeslage.</p>
<p>Hiermit ist es in Deutschland für jedes Elternpaar möglich, Elterngeld  zu beantragen, da keinerlei Einkommensgrenzen existieren, wobei jedoch  das Nettoeinkommen die Subventionshöhe bestimmt.</p>
<h3>Wie wird das Elterngeld berechnet?</h3>
<p>Grundsätzlich erhält die Familie ein Elterngeld in Höhe von 67% des  Nettogehaltes der Elternteile, sodass für Erwerbsschwächere im Hinblick  auf das abgeschaffte Erziehungsgeld oftmals ein finanzieller Nachteil  entsteht. Das Gesetz sieht einen Mindestbetrag von 300€ vor, der über  die Dauer von höchstens 14 Monaten gezahlt wird, doch zu Zeiten des  Erziehungsgeldes lief selbige Zahlung noch über 24 Monate, wobei der  Betrag mit 300€ konstant war. Auf der anderen Seite ist auch ein  Maximalbetrag von 1.800€ festgelegt worden, damit Bürger aus der oberen  Gesellschaftsschicht keine überproportional große Unterstützung im  Verhältnis zu den Geringverdienern erhalten. Außerdem verfällt der  Anspruch auf Elterngeld, sobald 30 Arbeitsstunden pro Woche  überschritten werden. Weiterhin ist es legitim, die Höhe des  Elterngeldes durch eine Reihe von Zuschüssen zu erhöhen, sodass  erheblicher Spielraum nach oben besteht.</p>
<h3>Wer kann Elterngeld beantragen?</h3>
<p>Prinzipiell kann Elterngeld von allen Berufstätigen bezogen werden,  sodass auch Studierende und Auszubildende eine Vergütung erhalten.  Arbeitslose oder Eltern, die ihr Kind adoptiert haben, erhalten  ebenfalls Elterngeld, sodass dahingehend jedes Elternpaar vom Staat  finanziell Unterstützung erhalten kann. Die in Deutschland geltende  Elternzeit beträgt übrigens weiterhin 3 Jahre und bleibt somit  unberührt. Zuschüsse u.a. sind durch Mehrlingsgeburten oder auch einem  Geschwisterbonus möglich, wenn innerhalb von 36 Monaten nach dem ersten  Kind ein zweites geboren wird. Hierbei werden zusätzlich 10% gezahlt,  jedoch mindestens 75€ zusätzlich.<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass im Vergleich zum ehemaligen  Erziehungsgeld jene Aufwendungen für Subventionen um eine Milliarde auf  ca. 4 Milliarden € in Deutschland gestiegen sind.</p>
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